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Holdingmodell bei einer Immobilien-Kapitalgesellschaft
Die Errichtung einer Holdingstruktur bei einer Immobilien-Kapitalgesellschaft kann ein attraktives Gestaltungsmittel für eine steueroptimierte Verwaltung von Immobilien sein. Hierbei sind aber verschiedene Faktoren zu berücksichtigen.
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§ 23 EStG vs. § 8b KStG
[i]Besteuerung eines VeräußerungsgewinnsAls wesentlicher Nachteil einer Immobilien-Kapitalgesellschaft wird die Steuerverstrickung der Immobilie und damit eine Steuerpflicht bei der Veräußerung gesehen. Im Gegensatz dazu können Immobilien des Privatvermögens gem. § 23 EStG nach zehn Jahren steuerfrei veräußert werden. Dieser Nachteil kann allerdings durch eine Kapitalgesellschaft als Anteilseignerin der Immobiliengesellschaft weitestgehend entschärft werden. Denn bei der Veräußerung der Immobilien-Kapitalgesellschaft durch die Holding-Kapitalgesellschaft sind gem. § 8b Abs. 2 i. V. mit Abs. 3 KStG lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns zu versteuern.
Vor- und Nachteile der doppelstöckigen Immobilien-Kapitalgesellschaft
[i]VorteileFolgende Vorteile sprechen dafür, Immobilien in einer (doppelstöckigen) Kapitalgesellschaft zu halten:
geringe laufende Besteuerung,
Möglichkeit der Begünstigung als Wohnungsunternehmen,
Möglichkeit der Bildung vo...