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Joint Audit, ICAP und ETACA
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 328Internationale Risikobewertungsverfahren und Joint Audits intensivieren die Zusammenarbeit und Transparenz zwischen den Finanzverwaltungen untereinander und mit den beteiligten Unternehmen. Dabei stehen die Verfahren nicht in Konkurrenz zueinander, sondern können komplementär eingesetzt werden. Das Wachstumschancengesetz schafft zusätzliche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die noch jungen und freiwilligen Verfahren.
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I. Internationale Risikobewertungsverfahren
[i]Neue Verfahren fußen auf Risikobewertung bereits verwirklichter SachverhalteZu den in § 89b AO definierten Risikobewertungsverfahren gehören insbesondere das International Compliance Assurance Programme (ICAP) sowie der European Trust and Cooperation Approach (ETACA). Die auf Verrechnungspreisthemen zugeschnittenen Verfahren zeichnen sich durch einen klar definierten Ablauf, eine kurze Verfahrensdauer sowie ihre Multilateralität aus. Im Kern der Verfahren steht eine Risikobewertung von bereits verwirklichten Sachverhalten. Für Risiken, die im Rahmen dieser Risikobewertung als gering eingestuft werden, kann auf weitere Ermittlungen im Rahmen von Außenprüfungen bezüglich des untersuchten Sachverhalts verzichtet werden.
Die bisheri...