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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerlicher Direktanspruch gegen das Finanzamt
Ein umsatzsteuerlicher Direktanspruch gegen das Finanzamt setzt u. a. voraus, dass eine Umsatzsteuer in einer Rechnung für eine Leistung, die bereits erbracht oder aber noch zu erbringen ist, zu Unrecht gesondert ausgewiesen worden ist.
Es genügt nicht, dass sogenannte „Belastungen“ ausgestellt werden, in denen eine Art Bonus oder Rabatt abgerechnet wird und im „Belastungspapier“ der Nettobetrag und die Umsatzsteuer jeweils mit einem Minuszeichen genannt wird. Es fehlt damit an einem Steuerausweis, ohne den ein Direktanspruch aber nicht denkbar ist. Zudem ist bei einem Bonus keine sonstige Leistung des Vertragspartners, dem der Bonus gewährt wird, erkennbar.
[i]Abrechnungen über EntgeltminderungenIn dem aktuellen Fall hatte die M-GmbH im Jahr 2006 Lieferungen an einen Abnehmer erbracht; die M-GmbH war umsatz...