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Körperschaftsteuer | Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin
Eine geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft kann körperschaftsteuerliche Organträgerin sein. Es ist nicht erforderlich, dass sie über ihre geschäftsleitende Tätigkeit hinaus noch konzerninterne entgeltliche Dienstleistungen erbringt oder andere gewerbliche Aktivitäten unternimmt.
[i]Organträgerin war eine KG, die nur Beteiligungen hieltDie Klägerin war eine GmbH, deren Alleingesellschafterin ursprünglich die A-GmbH war. Die A-GmbH war Organträgerin und die Klägerin Organgesellschaft. Im Jahr 2008 gliederte die A-GmbH ihren Teilbetrieb „Großhandel“ auf die B-GmbH, eine Tochterkapitalgesellschaft, aus. Anschließend übertrug die A-GmbH im Wege der Ausgliederung ihr restliches Vermögen einschließlich der Beteiligungen an der Klägerin und der B-GmbH auf die neu gegründete X-KG, die auch den mit der Klägerin geschlossenen ...