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Zweitwohnungsteuer | Innehaben einer Zweitwohnung bei Überlassung an Familiengehörige
Ein Eigentümer kann bei Überlassung einer Wohnung an Dritte zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, soweit er die Wohnung weiterhin hält und sich der Verfügungsmacht über sie nicht begibt. Auf die Hintergründe für die unentgeltliche Überlassung der Wohnung kommt es dabei nicht an. Ein Eigentümer begibt sich im Fall der Überlassung der Wohnung an einen Dritten auf Grundlage eines Leihvertrags dann seiner Verfügungsmacht, wenn er und der Dritte eine Zweckbestimmung für die Leihe vereinbart haben (vgl. § 604 Abs. 2 BGB).
Die Steuerpflichtige hat für ihren Sohn eine Immobilie erworben, die dieser nutzen soll, bis er seine Ausbildung abgeschlossen und finanzielle Unabhängigkeit erreicht hat. Damit stand und steht für beide fest, dass die Immobilie auch so lang verbindlich und ohne Möglichkeit de...