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BFH Urteil v. - IV R 20/84 BStBl 1987 II S. 561

Gesetze: EStG (1975) § 13EStG (1975) § 14a Abs. 4HöfeO §§ 4, 12 14

Leitsatz

1. Eine nach der HöfeO erfolgte Hoferbfolge begründet bezüglich des Hofes weder eine Erbengemeinschaft noch eine Mitunternehmerschaft zwischen dem Hoferben und den übrigen (weichenden) Miterben.

2. Auch wenn die Abfindungszahlen an die weichenden Miterben durch deren Beteiligung am Erlös aus der Veräußerung von Hofgrundstücken erbracht werden, mindern sie nicht den dem Hoferben allein zuzurechnenden Veräußerungsgewinn (Anschluß an das , BFHE 85, 279, BStBl III 1966, 312)

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 561
BFHE S. 557 Nr. 149,
StBp. 2007 S. 22 Nr. 1
HAAAA-98124

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BFH, Urteil v. 26.03.1987 - IV R 20/84

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