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BFH | Steuerliche Behandlung des Gesellschafterdarlehens an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft
Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG. Komplementärin ist eine nicht am Vermögen der Klägerin beteiligte GmbH. Kommanditistin ist eine in Russland lebende natürliche Person. Beide Gesellschafter sind zur Geschäftsführung befugt; die Komplementärin erhielt von der Klägerin eine Haftungsvergütung. Die Klägerin erwarb 2012 ein inländisches Grundstück, das sie vermietete. Zur Finanzierung gewährte ihr die Kommanditistin ein verzinstes Darlehen. Auf Basis dieses Darlehensvertrags zahlte die Klägerin im Streitjahr 2012 Zinsen an die Kommanditistin. Im Rahmen einer Außenprüfung kam der Prüfer zu dem Schluss, dass die Darlehenszinsen bei der Klägerin nicht als Werbungskosten anzuerkennen seien. Entsprechend wurden die Bescheide über die einheitliche und geson...