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BMF | Vorsteuervergütungsverfahren für Nicht-EU-Unternehmer
Im Vorsteuervergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer sind die Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Rechnungen und Einfuhrbelegen im Original nachzuweisen. Antragsteller in diesem Verfahren müssen zudem durch behördliche Bescheinigung nachweisen, dass sie als Unternehmer unter einer Steuernummer eingetragen sind. Das BMF hat den UStAE um Regelungen zu elektronisch übermittelten Rechnungen (E-Rechnungen sowie sonstige Rechnungen in einem elektronischen Format) und zu digital ausgestellten Unternehmerbescheinungen ergänzt. Im Fall elektronisch übermittelter Rechnungen können diese dem BMF zufolge insbesondere zusammen mit dem Antrag über das BZSt-Online-Portal (BOP) oder gesondert über das BZSt online.portal oder durch Vorlage auf einem Spei...