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Erbschaftsteuer | Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen aus dem Vermögen einer liechtensteinischen Stiftung (BFH)
Ein Stiftungsstatut, das nach dem
Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem
Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung
auf den Todesfall zu qualifizieren sein (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 ErbStG der Erwerb von Todes wegen. Dazu gehört auch der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG i.V.m. § 2301 BGB).
Sachverhalt: Streitig ist, ob ein der Erblasserin als Erstbegünstigte zugestandener Rentenanspruch aus einer liechtensteinischen Stiftung zum Nachlass der Erblasserin gehört, sodass der Übertragung des Rentenanspruchs auf die Nachbegünstigte der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt (Vorinstanz: