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NWB-EV Nr. 2 vom Seite 51

Steuerliche Begriffsvielfalt im Recht der Familienstiftungen

Ein Plädoyer für eine regelungsbereichsübergreifende einheitliche Begrifflichkeit

Prof. Dr. Gerhard Kraft

Es dürfte nicht übertrieben sein, einen anhaltenden Familienstiftungsboom festzustellen. Nicht nur nach inländischem Recht gegründete Familienstiftungen, sondern insbesondere auch ausländische Privatstiftungen scheinen als Instrument der Vermögensnachfolge einen außerordentlichen Reiz auszuüben. Der Rechtsbegriff der Familienstiftung entfaltet in zahlreichen Regelungsbereichen Bedeutung. Gleichwohl ist er insbesondere steuerrechtlich keineswegs eindeutig belegt. Vor diesem Hintergrund erörtern die nachfolgenden Ausführungen die spezifisch familienstiftungssteuerlichen Ausprägungen der Rechtsfigur der „Familienstiftung“ und plädieren für ein vereinheitlichtes Begriffsverständnis.

Kernaussagen
  • Der Begriff der Familienstiftung nimmt angesichts des „Stiftung-Boom“ im nationalen wie im internationalen Bereich der Steuergestaltung zunehmende Bedeutung ein.

  • Trotz erstmaliger Legaldefinition der „Stiftung“ im BGB lässt sich keine stringente und einheitliche Begrifflichkeit der Familienstiftung identifizieren.

  • Sowohl die Vermeidung der Rechtszersplitterung als auch die Vermeidung von Wertungswidersprüchen sprechen für einen einheitlichen Begriff der Familienstiftung.

I. Einleitung

Familienstiftungen sind zweifelsfrei „en vogue“. Seit Längerem lässt sich ein anhaltender Stiftungsboom feststellen. Insbesondere im Kontext von Vermögensnachfolgekonzepten sowie passgenauer Unternehmensstrukturen vermag die Familienstiftung ein nicht zu vernachlässigendes Gestaltungsinstrument darzustellen. Ausschließlich steuerliche Motive für die Errichtung inländischer oder ausländischer Familienstiftungen lassen sich dabei – entgegen mutmaßlichen landläufigen Meinungen – nahezu niemals ausmachen. Im Gegenteil, oftmals kommt die Errichtung einer ausländischen Privatstiftung in der Gestaltungs- und Beratungspraxis trotz zivilrechtlicher Vorteile nur dann in Betracht, wenn eine Vermögensübertragung ohne steuerliche Nachteile möglich ist. Somit sprechen in vielfältigen Konstellationen Gründe außerhalb von Steueroptimierungsüberlegungen für das Instrument der Familienstiftung.

Da dem Rechtsbegriff der Familienstiftung in zahlreichen Regelungsbereichen Bedeutung zukommt, sich gleichwohl keine eindeutige steuerrechtliche Begrifflichkeit konstatieren lässt, ist der zentrale Gegenstand der nachfolgenden Überlegungen darin zu sehen, die spezifischen steuerlichen Ausprägungen der Rechtsfigur der „Familienstiftung“ zu identifizieren. Zudem werden erste Ansätze einer vereinheitlichten Systematik der Begrifflichkeit des Typusbegriffs „Familienstiftung“ entwickelt.

Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich zum einen auf die rechtsfähige Familienstiftung, die nach dem Muster der Vorgaben der § 80 ff. BGB rechtlich entsteht. Soweit sich die Ausführungen mit dem Begriff der „ausländischen Familienstiftung“ auseinandersetzen, ist es unerheblich, ob diese nach ausländischem Recht als rechtsfähige oder als nicht rechtsfähige Personen eingeordnet werden (vgl. auch § 15 Abs. 4 AStG).

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