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BFH Urteil v. - II R 236/84 BStBl 1988 II S. 164

Gesetze: AO (1977) § 129

Leitsatz

1. Eine Berichtigung gemäß § 129 AO (1977) ist auch dann möglich, wenn in den Eingabewertbogen eine Zahl eingetragen wird, die das fehlerhafte Ergebnis einer vorangegangenen aktenkundigen Berechnung ist.

2. Die Berichtigung des zugunsten des Steuerpflichtigen eingetretenen Rechenfehlers ist auch dann möglich, wenn dieser nicht ohne weiteres erkennen konnte, daß im Vorfeld der Ausfüllung des Eingabewertbogens ein Rechenfehler eingetreten ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 164
BFHE S. 413 Nr. 149,
ZAAAA-98105

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BFH, Urteil v. 08.04.1987 - II R 236/84

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