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Verfahrensrecht | Nichtigkeitsfeststellung einer Prüfungsanordnung
Gegen eine Prüfungsanordnung kann keine Klage auf Nichtigkeitsfeststellung erhoben werden, wenn aufgrund der Außenprüfung bereits Bescheide ergangen sind, die angefochten werden können. Für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage i. S. von § 41 Abs. 1 FGO fehlt dann das besondere Feststellungsinteresse.
[i]Prüfungsanordnungen wurden bestandskräftigDas Finanzamt erließ gegen den Kläger, der Musik-Festivals veranstaltete, zwei Prüfungsanordnungen über Lohnsteuer 2012 bis 2014 bzw. über Lohnsteuer 2015, die auch den Steuerabzug nach § 50a EStG umfassten. Beide Prüfungsanordnungen wurden vom Kläger nicht angefochten. Das Finanzamt erließ aufgrund der Prüfungsfeststellungen einen Haftungsbescheid nach § 50a Abs. 1 EStG für 2012 und 2013. Ferner erließ das BZSt einen Nacherhebungsbescheid über rückständige Steuern für 2014 und 2015. Gegen beide Bescheide erhob der...