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Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei steuerlicher (Nicht-)Anerkennung
Bei Darlehensverträgen unter Angehörigen mangelt es nicht selten – wie bei grundsätzlich allen Verträgen unter Angehörigen – an einem Interessenwiderstreit. Vor diesem Hintergrund ist mit einer kritischen Überprüfung durch die Finanzverwaltung, ob das Vertragsverhältnis für steuerliche Zwecke anzuerkennen ist, zu rechnen. In diesem Zusammenhang kommt dem sog. Fremdvergleich entscheidende Bedeutung zu. Der nachfolgende Praxisleitfaden zeigt auf, welche Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines Darlehensvertrags unter Angehörigen zu stellen sind und welche steuerlichen Konsequenzen bei (Nicht-)Anerkennung eintreten. Dabei wird auch erläutert, in welchen Fällen die Finanzverwaltung Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung eines Darlehensverhältnisses unter Angehörigen gewährt.
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I. Allgemeines
[i]Zivilrechtliche Wirksamkeit und FremdvergleichEs steht Angehörigen grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie für sie steuerlich möglichst günstig sind ( BStBl 2011 I S. 37, Rz. 4). Allerdings werden sie nur dann steuerlich anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden; dabei mü...