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ESMA: Bericht zu den Enforcement-Aktivitäten im Jahr 2024
I. Einführung
Die European Securities and Market Authority (ESMA) hat am ihren Bericht zu den im Kalenderjahr 2024 durchgeführten Enforcement-Aktivitäten veröffentlicht. Die von den nationalen Enforcement-Institutionen durchgeführten Untersuchungen betreffen die drei Teilbereiche Finanzberichterstattung, nichtfinanzielle Berichterstattung sowie das ESEF-Reporting. Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums sind die Enforcement-Aktivitäten auf eine einheitliche Anwendung des gemeinsamen Rechtsrahmens ausgerichtet, was sich in entsprechenden Enforcement-Richtlinien niederschlägt, z. B. die sogenannten GLEFI sowie ab 2025 die sogenannten GLESI . Diese sind von den nationalen Enforcement-Institutionen zu befolgen, den sogenannten national competent authorities (NCA), in Deutschland repräsentiert durch die BaFin. Die Auswahl berichterstattender Unternehmen erfolgt nach einem sogenannten mixed model. Dieses umfasst neben einem Rotationsverfahren die risikoorientierte und zufallsgesteuerte Auswahl. Der ESMA-Bericht, der die im Folgenden nachgezeichneten Aktivitäten und Befunde zusammenfasst, richtet sich primär an den Kreis berichterstattender ...