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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit einer Heilbehandlung im Krankenhaus
Eine Heilbehandlung, die ein Arzt in einem Krankenhaus durchführt, ist nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG umsatzsteuerfrei und zwar auch dann, wenn die Heilbehandlung durch eine GmbH, bei der der Arzt angestellt ist, erbracht wird.
[i]Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG und nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStGFür die Umsatzsteuerfreiheit der Heilbehandlung ist nicht erforderlich, dass der Arzt die Voraussetzungen einer Einrichtung i. S. von § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG erfüllt. Die Umsatzsteuerfreiheit des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG wird also nicht durch die Umsatzsteuerfreiheit des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG verdrängt. Umsatzsteuerfrei sind daher auch Heilbehandlungen eines Arztes, der die Heilbehandlung als Subunternehmer eines Krankenhausbetreibers in einem Krankenhaus erbringt, oder Heilbehandlungen eines Belegarztes, der in einem Krankenhaus selbständig tätig ist und eigenständige Heilbehandlungsleistungen erbringt.
[i]Klägerin war auf dem Gebiet der Schönheitschirurgie tätigDie Klägerin war eine GmbH, deren...