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Instagram, TikTok, YouTube ... – Besteuerung von Influencern
Influencer, die in sozialen Medien über eine große Reichweite verfügen und Abonnenten bzw. Nutzer (sog. Follower) über einen längeren Zeitraum an sich binden, sind von zunehmender wirtschaftlicher Relevanz. Vor diesem Hintergrund hat sich seit den 2000er-Jahren eine gänzlich neue Berufsgruppe herausgebildet, deren Entstehen verschiedene steuerliche Fragen mit sich bringt und nun erstmalig ausführlicher vom FinMin Schleswig-Holstein in einem Erlass vom gewürdigt wird.
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Gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG)
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, soweit nicht ausnahmsweise eine selbstständige Arbeit gegeben ist. Regelmäßig liegen hinsichtlich der Werbeeinnahmen Einnahmen aus Gewerbebetrieb vor. Die Influencer erhalten für das Dulden von Werbeanzeigen im Zusammenhang mit ihren Beiträgen bzw. für das Bewerben von Produkten Geld und nicht für die Veröffentlichung von Inhalten, z. B. als Ausdruck einer künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit nach § 18 EStG. Der Handel mit eigenen Produkten wie z. B. Kleidung, Schmuck oder Kosmetikprodukten stellt hingege...