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BFH 05.02.2025 VI R 3/23, StuB 9/2025 S. 352

Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Stpfl. wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers

Aufwendungen des Stpfl. für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG).

Praxishinweise

(1) Zwar ist das Bewohnen einer Wohnung dem privaten Lebensbereich zuzurechnen, so dass die Kosten für einen Wechsel der Wohnung grds. als steuerlich nicht abziehbare Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) und nicht als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG anzusehen sind. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die berufliche Tätigkeit des Stpfl. den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Umstände hierfür eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen. Das Gebot der Rechtssicherheit verlangt zudem, dass sich dies anhand objektiver Umstände, die typischerweise auf ei...

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