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Britische „remittance basis“-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung i. S. des Außensteuerrechts
(1) Die im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland für Zugezogene gewährte „remittance basis“-Besteuerung kann eine Vorzugsbesteuerung sein, die zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 AStG führt. (2) Eine gegenüber der allgemeinen Besteuerung im Wegzugsstaat eingeräumte Vorzugsbesteuerung kann die dortige steuerliche Belastung für den Stpfl. jedenfalls dann erheblich i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG mindern, wenn bestimmte Teile des grds. steuerpflichtigen Einkommens vollständig steuerfrei gestellt sind. (3) Die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht gem. § 2 AStG verletzt weder das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot noch den allgemeinen Gleichheitssatz. (4) § 2 AStG ist mit den unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar...