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StuB Nr. 9 vom Seite 349

Verdeckte Gewinnausschüttung: Bewertung mit der Vergleichsmiete oder Kostenmiete?

StB Michael Seifert

Über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist ein beim BFH anhängiges Verfahren, bei dem es um die Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung unter Zugrundelegung der Kostenmiete geht (BFH-Az.: I R 21/24). Das Niedersächsische FG hatte zuvor entschieden, dass für den Fremdvergleich die Kostenmiete auch dann als Maßstab heranzuziehen sei, wenn der Gegenstand des Unternehmens der Kapitalgesellschaft neben der an die Gesellschafterin vermieteten Immobilie auch in der Vermietung von weiteren Immobilien bestehe ().

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