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Freiberuflergesellschaft mit gewerblichen Beteiligungseinkünften nicht gewerbesteuerpflichtig
Streitig war, ob Einkünfte einer Personengesellschaft aus selbständiger Arbeit aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren sind und der Gewerbesteuer unterliegen. Der BFH hat sich hierzu mit Beschluss vom - VIII R 1/22, NWB EAAAJ-88430, geäußert.