Nachhaltigkeit für KMU: Die neue Rolle des VSME
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auch für KMU immer wichtiger – so hört man es landläufig seit einigen Jahren. Aber was genau bedeutet das eigentlich? Lassen Sie uns kurz auf den aktuellen Stand schauen: Kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht-börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen, den Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME). Dies ist ein unverbindliches Rahmenwerk, welches außerhalb des Anwendungsbereichs der bisherigen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entworfen wurde und an KMU ohne Kapitalmarktorientierung gerichtet ist.
Dann veröffentlichte die EU-Kommission am im Rahmen des in der Zwischenzeit angekündigten Omnibus-Verfahrens zwei erste Pakete mit Vorschlägen zur drastischen Vereinfachung bestehender EU-Vorschriften u. a. zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Und hat damit vieles wieder neu eingeordnet. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und insbesondere auch KMU sollen jetzt von reduzierter Komplexität der EU-Anforderungen profitieren. Für Unternehmen, die zukünftig nicht mehr unter die CSRD fallen, will die Kommission per delegiertem Rechtsakt einen freiwilligen Berichtsstandard erlassen, der auf dem VSME basieren und als Schutzschild vor Informationsanforderungen aus der Lieferkette („Value Chain Cap“) dienen soll. Im Vergleich zu den ESRS Set 1 zeichnet sich der VSME inhaltlich insbesondere durch eine Konzentration auf ausgewählte quantitative Datenpunkte sowie methodisch durch das Fehlen des Konzepts der Wesentlichkeitsanalyse aus. Für die Praxis bedeutet dies wesentliche Erleichterungen in der Umsetzung.
Die Vorschläge aus den ersten Paketen der Omnibus-Initiative der EU-Kommission haben – trotz ihrer begrüßenswerten Inhalte – zu viel Unsicherheit geführt. Während die geplante zeitliche Verschiebung der Berichtspflicht („Stop-the-clock“) auf EU-Ebene bereits verabschiedet werden konnte, werden die inhaltlichen Anpassungen an der CSRD, u. a. die Größenkriterien betreffend, in EU-Parlament und Rat vermutlich Diskussionen hervorrufen, so Dr. Julia Vollmer und Dr. Christian Metz in ihrem Beitrag ab . Dabei können an den von der Kommission unterbreiteten Vorschlägen weitere Änderungen vorgenommen werden. In welche Richtung jedoch, wird maßgeblich von der jeweiligen Mehrheit abhängen.
Dr. Julia Vollmer und Dr. Christian Metz ordnen den VSME der EFRAG in die aktuelle Lage ein und stellen seine Zielsetzungen und Inhalte vor. Zudem werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem VSME und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beleuchtet und Handlungsoptionen vorgestellt.
Herzliche Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
BBK 2025 Seite 381
OAAAJ-90274