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Online-Nachricht - Freitag, 25.04.2025

Gesetzgebung | AI-Act verabschiedet (Bundesregierung)

Die EU-Mitgliedstaaten haben das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet. Die Bundesregierung muss nun den AI Act in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund: Der AI Act schreibt vor, dass KI-Anwendungen nicht missbraucht werden dürfen. Ebenso muss der Schutz der Grundrechte gewährleistet sein. Gleichzeitig brauchen Wissenschaft und Wirtschaft Freiraum für Innovationen. Der AI Act verfolgt hier einen sogenannten risikobasierten Ansatz. Das heißt, je höher das Risiko bei der Anwendung eingeschätzt wird, desto strenger sind auch die Vorgaben.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten hat am den AI Act und damit einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union verabschiedet.

  • Die KI-Verordnung ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für KI.

Hinweis:

Die EU-Mitgliedstaaten müssen den AI Act nun in nationales Recht umsetzen.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 24.5.2025 (lb)

Fundstelle(n):
HAAAJ-90207