Künstliche Intelligenz | Nordrhein-Westfalen setzt als erstes Bundesland auf Künstliche Intelligenz in der Steuerveranlagung (FinMin)
Ab Mai 2025 wird in vier
Pilotfinanzämtern in NRW ein KI-Modul zur Unterstützung der Steuerveranlagung
eingesetzt. Das Ziel: Steuererklärungen sollen effizienter, schneller und
treffsicherer bearbeitet werden.
Hierzu führt das FinMin u.a. weiter aus:
Das neue KI-Modul ergänzt das bewährte Risikomanagementsystem der Finanzverwaltung. Es erkennt Muster in den Steuerdaten und kann gut nachvollziehbare Fälle mit geringem Prüfbedarf gezielt identifizieren. Diese werden automatisiert verarbeitet – und damit schneller abgeschlossen.
Die Pilotierung beginnt im Mai 2025 in den Finanzämtern Brühl, Bielefeld-Außenstadt, Hamm und Lübbecke. Gestartet wird mit klassischen Arbeitnehmerfällen – also Steuererklärungen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalerträgen, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, haushaltsnahen Dienstleistungen und ähnlichen Bereichen. Eine Ausweitung auf weitere Fallkonstellationen ist bereits in Planung.
Entwickelt wurde das KI-Modul vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW im Rahmen des bundesweiten KONSENS-Verbundes. Mit der Pilotierung im Mai übernimmt NRW die Vorreiterrolle unter den Ländern. Nach erfolgreichem Testlauf ist die landesweite Einführung geplant.
Bereits jetzt hat das Ministerium der Finanzen generative KI-Chatbots wie ChatGPT und Google Gemini offiziell für den dienstlichen Gebrauch unter klaren Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Steuergeheimnisses freigegeben – etwa zur Texterstellung, Recherche oder Bildgenerierung. KI dient als unterstützendes Werkzeug - die Verantwortung verbleibt bei den Beschäftigten.
Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 22.4.2025 (lb)
Fundstelle(n):
NAAAJ-90205