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Online-Nachricht - Freitag, 25.04.2025

Berufsrecht | Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (BMF)

Das BMF hat bekannt gegeben, dass bis zur Umsetzung der automationstechnischen Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze weiterhin die bis zum geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zu verwenden sind ().

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Mit wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für diese Vollmachten mit sofortiger Wirkung neugefasst (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 28.3.2025).

  • Solange die automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Absatz 1 AO noch nicht umgesetzt ist, sind nach dem Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder weiterhin die bis zum geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu verwenden.

  • Der Zeitpunkt der automationstechnischen Anpassung der Datensätze nach § 80a AO wird zu gegebener Zeit veröffentlicht werden.

Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (lb)

Fundstelle(n):
DAAAJ-90204