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Online-Nachricht - Donnerstag, 24.04.2025

Einkommensteuer | Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG (BMF)

Das BMF hat ein neues Schreiben zu Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG veröffentlicht ().

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:

  1. Meldedatensatz nach § 45b Absatz 2 EStG

  2. Finanzvereinbarungen nach § 45b Absatz 3 EStG

  3. Verfahren der Datenübermittlung nach § 45b Absatz 4 bis 6 EStG, § 45c Absatz 1 und 2 EStG

  4. Korrektur fehlerhafter Meldungen

  5. Verfahren bei Ausstellung von berichtigten Bescheinigungen

  6. Unterjähriger Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht

  7. Meldung nach § 45b Absatz 4 Satz 2 EStG

  8. Datenübermittlung nach § 45b Absatz 6 Satz 1 EStG

  9. Datenübermittlung bei vollständiger oder teilweiser Abstandnahme vom Steuerabzug gemäß § 45b Absatz 6 Satz 2 EStG

  10. Anwendung des § 45b Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 EStG bei Kundendepots, die ein inländisches Kreditinstitut für andere in- und ausländische Kreditinstitute führt

  11. § 45b Absatz 7 Satz 3 EStG

  12. § 45b Absatz 8 EStG

  13. Angaben nach § 45c Absatz 1 EStG

  14. Angaben gemäß § 45c Absatz 2 EStG

  15. Berücksichtigung von Korrekturen nach § 43a Absatz 3 Satz 7 EStG

  16. Anwendungsregelung und Fundstellennachweis

Hinweise:

Die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStG und § 45c EStG ist erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen, die nach dem zufließen.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Es ersetzt das (BStBl I S. 1947) und das (BStBl I S. 1138) und wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: (lb)

Fundstelle(n):
JAAAJ-90147