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Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
Mit dem , nimmt sich das BMF dem Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer an und tätigt Aussagen zur Einreichung von elektronisch übermittelten Rechnungen sowie zur Unternehmerbescheinigung. Der UStAE wird angepasst.
I. Hintergrund
Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung in Deutschland gezahlter Umsatzsteuer stellen. Insbesondere dürfen für das Vergütungsverfahren keine registrierungspflichtigen Umsätze getätigt werden und es muss die sogenannte Gegenseitigkeit vorliegen. Die Gegenseitigkeit ist gegeben, wenn entweder der Staat der Ansässigkeit des ausländischen Unternehmers Umsatzsteuer an deutsche Unternehmer erstattet oder selbst keine Umsatzsteuer erhebt. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, zu stellen.
Nach § 61a Abs. 2 Satz 3 UStDV sind Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Rechnungen und Einfuhrbelegen im Original nachzuweisen.
Der im Drittland ansässige Unternehmer hat gemäß § 61a Abs. 4 UStDV mittels behördlicher Bescheinigung nachzuweisen, dass er als Unternehmer un...