Verfahrensrecht | Kein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage
gegen eine Prüfungsanordnung (BFH)
Das für eine
Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche
besondere Feststellungsinteresse im Sinne von
§ 41 Abs. 1
FGO fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits
bescheidmäßig umgesetzt worden sind (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß
§ 41 Abs. 1
FGO kann durch Klage die Feststellung des Bestehens oder
Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines
Verwaltungsaktes begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an
der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage).
Sachverhalt: Streitig
ist, ob die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung
auch dann zulässig ist, wenn zum Zeitpunkt der Klagerhebung bereits geänderte
Steuerbescheide bzw. Feststellungsbesche...
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