Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Editorial
Liebe Leser:innen,
werden junge Menschen nach ihrem Traumjob befragt, so hat die Antwort „Influencer:in“ inzwischen den bewährten Traumberufen Pilot:in, Polizist:in oder Arzt bzw. Ärztin den Rang abgelaufen – kreative Inhalte produzieren, auf Social Media Reichweite aufbauen und dabei Geld verdienen, klingt verlockend. Doch was oft nach Glamour und Leichtigkeit aussieht, bringt in der Realität eine Menge Verantwortung mit sich – auch, wenn es um steuerliche Fragen geht. Denn mit den ersten Kooperationen, Werbeeinnahmen und Produktplatzierungen wird aus dem Hobby schnell ein steuerpflichtiges Business. Erstmalig hat sich nunmehr auch die Finanzverwaltung ausführlicher mit dieser neuen Berufsgruppe beschäftigt. Prof. Dr. Daniel Kälberer fasst den Erlass des FinMin Schleswig-Holstein zusammen.
Vom Traumjob Influencer:in zum Traumauto Lamborghini: Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Anscheinsbeweis der privaten Nutzung sogar bei einem derartigen Luxusauto widerlegt werden kann. André Reineke erläutert diese und eine weitere aktuelle BFH-Entscheidung zum Anscheinsbeweis (siehe dazu auch die Rechtsprechungsübersicht ab Seite 26) in dieser STFAN-Ausgabe.
Herz...