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Umsatzsteuer kompakt
Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (BFH)
Wurde für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt, tritt die Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG nicht schon dann ein, wenn ein Rückzahlungsanspruch des Zahlenden besteht, sondern erst dann, wenn das bereits gezahlte Entgelt tatsächlich zurückgezahlt worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Beitragszahlungen an ein Fitnesscenter auch dann als umsatzsteuerbare Entgelte anzusehen sind, wenn das Fitnesscenter auf Grund einer vorübergehenden, pandemiebedingten Schließung keine Nutzung seiner Räumlichkeiten anbieten kann: Der Kläger betrieb im Streitjahr 2020 in Schleswig-Holstein ein Fitnessstudio. Die Laufzeit einer Mitgliedschaft in seinem Fitnessstudio betrug je nach Vereinbarung 12 oder 24 Monate. Der Kläger wurde vertraglich ermächtigt, die monatlich zu entrichtenden Beiträge im Voraus per SEPA-Lastschrift zum Monatsersten einzuziehen. In der Zeit vom bis zum war das Fitnessstudio auf behördliche Anweisung hin cor...