DBA | Erleichterung für Grenzpendler: Deutschland und Niederlande einigen sich auf neue Homeoffice-Regelung (Landesregierung NRW)
Die Landesregierung NRW begrüßt die
Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den
Niederlanden.
Hintergrund: In den Hochphasen der Corona-Pandemie gab es befristete Übergangsregelungen, die den grenzüberschreitend Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erleichtert haben. Mit deren Auslaufen im Sommer 2022 war eine Rückkehr zu bürokratisch aufwändigen Regelungen verbunden, die für viele Beschäftigte erhebliche Unsicherheiten bedeuteten.
Hierzu führt die Landesregierung NRW u.a. weiter aus:
Die nun angekündigte Änderung sieht vor, dass bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat – also z. B. in den Niederlanden – erbracht worden. Damit entfällt für diese Tage eine doppelte Aufteilung des Einkommens zwischen den Staaten, was den administrativen Aufwand für die Betroffenen deutlich reduziert.
Die Vereinbarung ist ein erster Schritt zu einer moderneren, alltagstauglichen Lösung im grenzüberschreitenden Arbeitsleben – und ein Erfolg für Nordrhein-Westfalen, das sich seit Jahren für faire und praktikable steuerliche Regelungen für Grenzgänger einsetzt.
Die neuen Regeln müssen noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten bestätigt werden.
Quelle: Landesregierung NRW, Pressemitteilung v. 16.4.2025 (lb)
Fundstelle(n):
MAAAJ-89849