Bewertung von Anteilen an nicht
börsennotierten Kapitalgesellschaften im Zuge von Übertragungen
Klärung offener Rechtsfragen durch die
und II R 49/22
Roland
Speidel und Kirsten Böttcher
[i] Krause/Grootens, Bewertung von
Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen ab dem 1.1.2009,
Grundlagen, NWB FAAAE-59895Werden Anteile an einer
nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft schenkweise oder von Todes wegen
übertragen, sind diese nach § 12 Abs. 2 ErbStG i. V. mit § 151 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 BewG mit dem auf den Bewertungsstichtag festgestellten gemeinen Wert
anzusetzen (§ 11 Abs. 2, § 9 Abs. 2 BewG). Der BFH hatte in seinen beiden
Urteilen v. - II R 15/21 (
NWB DAAAJ-84502) und II R 49/22 (
NWB NAAAJ-84503) die Rechtsfragen zu klären, unter
welchen Voraussetzungen der gemeine Wert von solchen Anteilen mindestens mit
dem Substanzwert (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG) anzusetzen ist, bzw. ob der gemeine
Wert solcher Anteile durch einen pauschalierten Abschlag reduziert werden darf,
wenn die Kapital- eine Holdinggesellschaft ist.
I.
[i]BFH, Urteil v. 25.9.2024 - II R 15/21,
NWB DAAAJ-84502In dem ersten Verfahren
(,
NWB DAAAJ-84502) wurden Anteile an einer nicht
börsennotierten Familienholding-Kapitalgesellschaft eingezogen und ihr Wert aus
dem immer gleichen Kursverhältnis anderer zeitnah vorangegangener Einziehungen
derselben Gesellschaft abgeleitet. Finanzamt und Finanzgericht (,
NWB GAAAH-80058) stellten den Anteilswert hingegen
anhand des (höheren) Substanzwerts der Kapitalgesellschaft fest. De...
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