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Umsatzsteuer | Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (BFH)
Wurde für eine vereinbarte
Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder
sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt, tritt die Minderung der
Bemessungsgrundlage nach
§ 17 UStG
nicht schon dann ein, wenn ein Rückzahlungsanspruch des Zahlenden besteht,
sondern erst dann, wenn das bereits gezahlte Entgelt tatsächlich zurückgezahlt
worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung:
; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Beitragszahlungen an ein Fitnesscenter auch dann als umsatzsteuerbare Entgelte anzusehen sind, wenn das Fitnesscenter auf Grund einer vorübergehenden, pandemiebedingten Schließung keine Nutzung seiner Räumlichkeiten anbieten kann: Der Kläger betrieb ...