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Restrukturierungsplanverfahren nach dem StaRUG
Nur die frühzeitige Feststellung der Krise eröffnet die freie Auswahl der Sanierungsmittel. Der Restrukturierungsplan nach dem StaRUG ermöglicht eine finanzielle Restrukturierung im unmittelbar insolvenznahen Bereich. Die Ausführungen von Dr. Birte Jensen befassen sich mit dem Planangebot des Schuldners an von ihm ausgewählte Gläubiger im außergerichtlichen Planabstimmungsverfahren.
Kernaussagen
Schlimmer als eine Krise sind nur die verpassten Chancen einer fehlenden Früherkennung.
Eine finanzielle Restrukturierung ist erst – aber auch nur – im Zustand der drohenden Zahlungsunfähigkeit möglich.
Das Planangebot ist zugleich Willenserklärung, Information der Planbetroffenen und Einleitung des Abstimmungsverfahrens.
Gesetzliche Pflichten und Mindestvorgaben dienen der Ermöglichung einer informierten Entscheidung der Planbetroffenen.
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen bieten sich ergänzende Hinweise und Informationen zur Strukturierung des Verfahrens aber auch als „Service“ für die Planbetroffenen an.
Größtmögliche Gestaltungsfreiheit des außergerichtlichen Planabstimmungsverfahrens korrespondiert mit hohen Anforderungen an den Durch...