Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sanierung durch Insolvenz
In der Insolvenz stehen besondere leistungs- und finanzwirtschaftliche Mechanismen zur Verfügung, die eine grundlegende Restrukturierung des Unternehmens ermöglichen. Jan Hendrik Groß gibt einen Überblick über eine Vielzahl von Sanierungsoptionen: in vielen Fällen lohnt es sich, eine Insolvenz als Sanierungschance zu begreifen, wenn außerinsolvenzliche Sanierungsversuche gescheitert sind.
Kernaussagen
Die Insolvenzordnung unterscheidet zwei Verfahrensarten: Eigen- und Fremdverwaltung. Bei der Fremdverwaltung bestellt das Gericht einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter, auf den mit Verfahrenseröffnung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übergeht. Er leitet die „Geschicke“ des Unternehmens. In der Eigenverwaltung hingegen bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bei der Geschäftsleitung.
Die Insolvenzordnung stellt einen Werkzeugkasten an Instrumenten zur Verfügung, um ein Unternehmen wieder „fit“ zu machen.
Fazit
Insolvenzverfahren bedeuten nicht zwangsläufig die Einstellung des Geschäftsbetriebs und die Abwicklung des Unternehmens. Die Insolvenzordnung gewährt eine Reihe von leistungs- und finanzwirtschaftlichen Instrumenten, um eine nachhaltige Sanierung zu bewirken. Ist eine Insolv...