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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen (Unternehmenseinstellung)
Hat der Insolvenzschuldner seine unternehmerische Tätigkeit eingestellt, ist über den Abzug der Vorsteuer für die Leistung des Insolvenzverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu entscheiden (Anschluss an das , NWB ZAAAJ-60448, BStBl 2024 II S. 501; Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 3, § 15 Abs. 4 UStG; Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c, Art. 9, Art. 168 Buchst. a, Art. 169 MwStSystRL; § 1 Satz 1, § 38, § 55 Abs. 1 Nr. 1, §§ 217 ff. InsO).
Hat der Insolvenzschuldner seine unternehmerische Tätigkeit eingestellt, besteht der für den Vorsteuerabzug maßgebliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen der einheitlichen Leistung des Insolvenzverwalters und den im Insolvenzverfahren angemeldeten ...BStBl 2015 II S. 679BStBl 2016 II S. 486BStBl 2024 II S. 501BStBl 2015 II S. 679BStBl 2016 II S. 550