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Quo vadis, nichtsteuerbarer Schadensersatz? Vorzeitige Kündigung eines Werkvertrags durch den Werkbesteller
Einmal mehr heißt es: Adieu, nichtsteuerbarer Schadensersatz! Der EuGH führte jüngst seine sehr weite Auslegungspraxis hinsichtlich des umsatzsteuerlichen Entgeltbegriffs mit Urteil vom - C-622/23 „RHTB“, NWB SAAAJ-85320, erneut fort. Weshalb das Urteil nur bedingt überzeugen kann und welche Auswirkungen sich hierdurch künftig für die deutsche Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis bezüglich der Behandlung von Vergütungsansprüchen nach Werkvertragskündigungen ergeben, wird im Beitrag skizziert.
Einordnung
Lieferungen und sonstige Leistungen unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG der Umsatzbesteuerung, wenn diese
• von einem Unternehmer,
• im Rahmen seines Unternehmens,
• im Inland und
• gegen Entgelt
erbracht werden.
Der allgemeinen Systematik nach sind diese Merkmale, die zur Steuerbarkeit eines Umsatzes führen, stets vorgelagert zu prüfen. Denn Folgefragen wie z. B. die Anwendung von Steuerbefreiungsvorschriften (§§ 4 ff. UStG), eine mögliche Option (§ 9 UStG), die Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11 UStG), der richtige Steuersatz (§ 12 UStG) sowie Steuerentstehung und Steuerschuldnerschaft (§§ 13 ff. UStG) stellen sich erst dann, wenn die Steuerbarkeit feststeht. Insbesondere hinsichtlich der Frage, ob ein Entgelt vorlie...