Gesetze: AO (1977) § 171 Abs. 10KraftStG (1979 i.d.F. des Gesetzes vom ) § 2 Abs. 2 S. 2KraftStG (1979 i.d.F. des Gesetzes vom ) § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. bStVZO § 23 Abs. 8StVZO § 47 Abs. 2bStVZO § 72 Abs. 2 zu § 47 Abs. 2b, Anl. XXIV
Leitsatz
1. Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen für (bedingt) schadstoffarme Pkw setzen entsprechende Feststellungen der Zulassungsbehörden voraus (Grundlagenbescheid).
2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, daß Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren als bedingt schadstoffarm zunächst nur anerkannt werden konnten, wenn sie vom an erstmals in den Verkehr gekommen waren.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 865 BFHE S. 276 Nr. 147, TAAAA-97978
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