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KG | Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz der KG
Die Haftung des Kommanditisten, der der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelösten Kommanditgesellschaft (KG) angehört, ist nicht entsprechend § 161 Abs. 2, § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB in der bis zum geltenden Fassung begrenzt.
Eine über die Verjährungsregelung des § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB a. F. hinausgehende zeitliche Begrenzung der Haftung sei im Regelungskonzept des Gesetzes nicht angelegt, so das Gericht. Zudem knüpfe die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts v. (MoPeG) geltende Regelung in § 151 Abs. 1 HGB zur Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung nicht mehr an die Auflösung der Gesellschaft an, sondern an deren Erlöschen. Die Verjährung soll also nunmehr ungeachtet der Auflösung der Gesellschaft erst anknüpfend an ihr Erlöschen zeitlich begre...