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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet und führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen fort, ist für den Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters das Verhältnis der umsatzsteuerpflichtigen Umsätze des Insolvenzverwalters zum Gesamtumsatz während des Insolvenzzeitraums maßgeblich. Es kommt nicht auf das Verhältnis der zur Insolvenztabelle angemeldeten privaten und unternehmerischen Insolvenzforderungen zu dem angemeldeten Gesamtforderungsbetrag an.
[i]Insolvenzverwalter führte Unternehmen des Gemeinschuldners fort Über das Vermögen des U, der selbständiger IT-Administrator war, wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Kläger führte das Unternehmen des U fort und erzielte während des Insolvenzverfahrens Umsätze von ca. 250.000 €. Er nahm nur in geringfügigem Umfang Verwertungshandlungen...