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Online-Nachricht - Dienstag, 08.04.2025

Sanktionsrecht | EU-Sanktionen – Helpdesk für Anfragen zu EU-Sanktionsrechtsakten (WPK)

Die EU-Kommission hat den EU Sanctions Helpdesk eingerichtet, der sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet. Dies teilte die WPK mit.

Hierzu führt die WPK u.a. weiter aus:

  • KMU im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361 sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, bis zu 50 Mio. Euro Umsatz und einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro.

  • Anfragen zu EU-Sanktionsrechtsakten sollen bei unkomplizierten Sachverhalten innerhalb von fünf Tagen beantwortet werden, komplexere Anfragen, einschließlich solcher, die umfangreiche Sanktionsprogramme wie Russland, Weißrussland oder Iran betreffen, innerhalb von etwa zehn Tagen.

  • Der Helpdesk soll alle restriktiven Maßnahmen abdecken, die in der gesamten Europäischen Union gelten. Gegebenenfalls sollen auch nationale Sanktionslisten geprüft werden.

  • Der Helpdesk befasst sich hingegen nicht mit Sanktionsprogrammen von Drittländern.

  • Laut Frage- und Antwortkatalog bemüht sich der Helpdesk um eine große Genauigkeit bei der Beantwortung, übernimmt jedoch keine Verantwortung oder Haftung für die gegebenen Antworten.

  • Die Marktteilnehmer der Europäischen Union sollen die endgültige Entscheidung über die Verfolgung von Geschäftsmöglichkeiten oder die Übernahme der damit verbundenen Risiken eigenverantwortlich treffen. Der EU-Helpdesk möchte hierbei aber eine Hilfestellung geben.

Hinweise:

WP/vBP sollten entsprechende Anfragen möglichst anonymisiert stellen. Wenn die Beantwortung einer Frage wegen der Anonymisierung nicht möglich ist und weitergehende Angeben erforderlich sind, sollten sich WP/vBP vor etwaigen Anfragen von der Verschwiegenheit entbinden lassen.

Das Helpdesk für Anfragen zu EU-Sanktionsrechtsakten ist auf der Webseite der Europäischen Union zu finden.

Daneben existiert auch weiterhin die EU Sanctions Map.

Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
NAAAJ-89211