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Wechsel von der at equity-Bewertung zur Quotenkonsolidierung aufgrund einer geänderten Bedeutung von Gemeinschaftsunternehmen auf die VFE-Lage des Konzerns
I. Sachverhalt
Die A GmbH & Co. KG konsolidiert in ihrem Konzernabschluss (KA) u. a. die Gemeinschaftsunternehmen B GmbH und C GmbH & Co. KG. Bisher wurde nach §§ 311 f. HGB die equity-Methode angewandt. Die A plant, die B und C aufgrund ihrer gewachsenen Bedeutung für die VFE-Lage und der stärkeren Integration in die Konzerntätigkeiten zukünftig per Quotenkonsolidierung in ihren KA einzubeziehen.
II. Fragestellung
Fraglich ist, ob der Wechsel von der at equity-Bewertung zur Quotenkonsolidierung zulässig ist und falls ja, ob dieser GuV-neutral oder GuV-wirksam (Neubewertung) erfolgt.