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Beitragsrecht in der Pflegeversicherung – DaBPV ab 1.7.2025 verbindlich
In den letzten Jahren ist die soziale Pflegeversicherung finanziell immer mehr unter Druck geraten. Immer höheren und schneller steigenden Leistungsausgaben stehen nicht genügend Beitragseinnahmen gegenüber. Im folgenden Beitrag werden die grundsätzlichen beitragsrechtlichen Aspekte der Pflegeversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen zu den Beitragszu- und -abschlägen beschrieben; anschließend wird das zum startende DaBPV, dessen Nutzung ab verbindlich wird, erläutert.
I. Bemessungsgrundlage und Beitragsatz
Wie in allen anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt auch für die soziale Pflegeversicherung: Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bemessen. Soweit es den Personenkreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrifft, gehört dazu u. a. das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung.
In der Pflegeversicherung wird das Arbeitsentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Im Kalenderjahr 2025 gilt somit in der Pflegeversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze i. H. von mtl. 5.512,50 €. Zur Berechnung der Beiträge ist auf die beitragspflichtige Einnahme der maß...