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Online-Nachricht - Montag, 07.04.2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung | EU-Kommission beauftragt EFRAG mit der Überarbeitung der ESRS 1 (WPK)

Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit Schreiben v. beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 zu überarbeiten. Das Ziel ist eine deutliche Vereinfachung. Der überarbeitete Vorschlag soll bis zum vorgelegt werden. Hierauf macht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufmerksam.

Die EFRAG soll sich bei der Überarbeitung an den Omnibus-Vorschlägen v. ("Neu auf WPK.de" v. 28.2.2025) orientieren.

Folgende Handlungsfelder stehen im Fokus:

  • Reduzierung verpflichtender Datenpunkte, insbesondere durch die Streichung von weniger relevanten Angaben,

  • Priorisierung quantitativer gegenüber qualitativen Informationen,

  • mögliche Umwandlung verpflichtender in freiwillige Berichtsanforderungen.

Zudem sollen unklare Vorgaben präzisiert werden, insbesondere zur Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips, um sicherzustellen, dass nur wesentliche Informationen berichtet werden müssen.

Die Europäische Kommission betont die Bedeutung der Kohärenz mit anderen EU-Normen sowie die Wahrung und Optimierung der Interoperabilität mit globalen Berichtsstandards. Erfahrungen aus der ersten Anwendung der ESRS sollen in den Prozess einfließen.

Hinweis:

Das Schreiben der EU-Kommission ist auf der Homepage der EU-Kommission veröffentlicht.

Quelle: WPK online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
SAAAJ-89124