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Gewerbesteuer | Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei unterjährigem Nutzen- und Lastenwechsel
Die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist nicht zu gewähren, wenn die Gesellschaft zwar im Vorjahr erstmalig Kaufverträge über Grundstücke abgeschlossen hat, der Nutzen- und Lastenwechsel aber erst während des laufenden Jahres erfolgt. Dann ist nämlich nicht während des gesamten laufenden Erhebungszeitraums eigener Grundbesitz genutzt bzw. verwaltet worden.
Die Klägerin war eine GmbH, die im November 2018 mehrere Grundstücke durch notarielle Kaufverträge erwarb; der Nutzen- und Lastenwechsel erfolgte aber erst am . Bereits ab November 2018 plante die Klägerin Umbaumaßnahmen und bemühte sich um Mieter. Mit notariellem Kaufvertrag vom veräußerte die Klägerin die Grundstücke an einen Erwerber.
[i]Keine erweiterte Kürzung mangels Nutzen- und LastenwechselsDas FG Berlin-Brandenburg erkannte weder die erweiter...