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Einkommensteuer | Kaufmännische Führung einer ärztlichen Partnerschaft
Eine zahnärztlich tätige Partnerschaft erzielt auch dann freiberufliche Einkünfte, wenn sich einer der Zahnärzte fast überwiegend nur um die kaufmännische Führung der Partnerschaft kümmert und nur äußerst geringfügig zahnärztlich tätig wird.
[i]Freiberufliche Tätigkeit in Form der Mit- und ZusammenarbeitNach dem BFH wird der überwiegend kaufmännisch tätige Zahnarzt in Form der Mit- und Zusammenarbeit mit seinen Kollegen freiberuflich tätig. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Zahnarzt in allen Unternehmensbereichen leitend und eigenverantwortlich tätig ist und an jedem Auftrag beteiligt ist.
Im Streitfall bestand eine zahnärztlich tätige Partnerschaftsgesellschaft aus sieben Zahnärzten, u. a. gehörte auch M dazu. Dieser kümmerte sich nahezu ausschließlich um die kaufmännischen Angelegenheiten der Partnerschaft sowie um die Instandh...