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Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 17 EStG) – Teil 2: Gewinnermittlung
Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen, wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % betragen hat. Während im Teil 1 in STFAN 04/2025 S. 12 die Tatbestandsvoraussetzungen erläutert wurden, behandelt Teil 2 die Ermittlung des Veräußerungsgewinns, Ausnahmen bei der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsverlusten sowie die einer Veräußerung gleichgestellten Tatbestände in § 17 Abs. 4 EStG.
Veräußerungsgewinn i. S. d. § 17 EStG
Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG stellt eine eigenständige Gewinnermittlungsvorschrift dar. Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. -verlusts ist durch Betriebsvermögensvergleich vorzunehmen. Der Veräußerungsgewinn i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG entsteht im Zeitpunkt der Veräußerung. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist eine Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Veräußerung vorzunehmen. Das Zuflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Hi...