Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 5 vom Seite 10

Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 17 EStG) – Teil 2: Gewinnermittlung

Von Dipl.-Finw. (FH) Stefan Schönwald

Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen, wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % betragen hat. Während im Teil 1 in STFAN 04/2025 S. 12 die Tatbestandsvoraussetzungen erläutert wurden, behandelt Teil 2 die Ermittlung des Veräußerungsgewinns, Ausnahmen bei der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsverlusten sowie die einer Veräußerung gleichgestellten Tatbestände in § 17 Abs. 4 EStG.

Veräußerungsgewinn i. S. d. § 17 EStG

Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG stellt eine eigenständige Gewinnermittlungsvorschrift dar. Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. -verlusts ist durch Betriebsvermögensvergleich vorzunehmen. Der Veräußerungsgewinn i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG entsteht im Zeitpunkt der Veräußerung. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist eine Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Veräußerung vorzunehmen. Das Zuflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Hi...