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Der neue Umwandlungssteuererlass 2025 (Teil 2)
Mit dem aktualisierten Umwandlungssteuererlass (UmwStE) v. (BStBl 2025 I S. 92) hat die Finanzverwaltung auf die Erfordernisse fortschreitender steuerrechtlicher Entwicklungen im Umwandlungssteuerrecht reagiert und zu zahlreichen praxisrelevanten Themen Stellung genommen. Ziel dieser Aufsatzreihe ist es, die wesentlichen Änderungen des Umwandlungssteuererlasses darzustellen, deren praktische Auswirkungen zu beleuchten und mögliche Streitfragen sowie Lösungsansätze zu diskutieren. Der zweite Teil dieser Aufsatzreihe diskutiert ausgewählte Punkte des Umwandlungssteuererlasses zu den §§ 3 bis 13 UmwStG.
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Buchwertantrag und steuerliche Schlussbilanz (§ 3 UmwStG)
[i]Form und Frist zur Abgabe der steuerlichen SchlussbilanzDie Finanzverwaltung hat im aktualisierten UmwStE die Form und Frist zur Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz konkretisiert. Ein konkludenter Buchwertantrag kann danach auch durch die Übermittlung einer elektronischen Bilanz i. S. des § 5b EStG erfolgen (Rz. 03.01 UmwStE).
Auswirkungen beim übernehmenden Rechtsträger (§ 4 UmwStG)
[i]BeteiligungskorrekturgewinnBei einer Aufwärtsverschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft sieht die Finanzverwaltung als Rechtsfolge beim übernehmenden Rechtsträger eine „Zwangsab...