Prof. Dr. Andreas Haaker und WP/StB Stefan Schaden
Nicht das erste Mal versteht sich der DRSC als treibende Kraft in
Richtung IFRS-Einzelabschluss (vgl. Haaker, ZGR 2010 S. 1055-1094), bezweckt er
doch mittels einer entsprechenden „Evaluation zur Anwendung der IFRS in
Deutschland (März 2025)“ (DRSC, Mitteilung v. , derzeit abrufbar
unter: https://go.nwb.de/uzxht.) auch „die deutsche Stimme [gemeint ist
gedeckt durch § 342q HGB die eigene] bei Diskussionen zum Anwendungsbereich der
IFRS im europäischen und globalen Kontext zu stärken“ (Rn. 9). Als
„Kompromiss“ (wessen?) soll eine exklusive Option für die
Minderheit der bisherigen IFRS-Anwender erreicht werden.
Contra
Kernbotschaften und Anliegen von politisch motivierten Studien
lassen sich oftmals aus der entsprechend adjustierten „Executive
Summary“ herauslesen, die im Zweifel den einzigen von den politischen
Entscheidungsträgern (quer-)gelesenen Teil darstellt. So endet gleich der erste
Absatz der DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland (März 2025)
auch mit folgender Botschaft: „ Von besonderem Interesse ist dabei eine mögliche befreiende Anwendung
der IFRS im Einzelabschluss“
(S. 3). Dabei sei das „Ziel der Studie [...]
eine obje...