Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bedingte IFRS-Einzelabschluss-Option?
Nicht das erste Mal versteht sich der DRSC als treibende Kraft in Richtung IFRS-Einzelabschluss (vgl. Haaker, ZGR 2010 S. 1055-1094), bezweckt er doch mittels einer entsprechenden „Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland (März 2025)“ (DRSC, Mitteilung v. , derzeit abrufbar unter: https://go.nwb.de/uzxht.) auch „die deutsche Stimme [gemeint ist gedeckt durch § 342q HGB die eigene] bei Diskussionen zum Anwendungsbereich der IFRS im europäischen und globalen Kontext zu stärken“ (Rn. 9). Als „Kompromiss“ (wessen?) soll eine exklusive Option für die Minderheit der bisherigen IFRS-Anwender erreicht werden.
Contra
Kernbotschaften und Anliegen von politisch motivierten Studien lassen sich oftmals aus der entsprechend adjustierten „Executive Summary“ herauslesen, die im Zweifel den einzigen von den politischen Entscheidungsträgern (quer-)gelesenen Teil darstellt. So endet gleich der erste Absatz der DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland (März 2025) auch mit folgender Botschaft: „ Von besonderem Interesse ist dabei eine mögliche befreiende Anwendung der IFRS im Einzelabschluss “ (S. 3). Dabei sei das „Ziel der Studie [...] eine obje...