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DRSC | Anwendungshinweis zu DRS 20 Konzernlagebericht veröffentlicht
Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat im März 2025 den Anwendungshinweis DRSC AH 5 zu DRS 20 verabschiedet. Gegenüber dem Konsultationsentwurf wurden Änderungen vorgenommen.
Hintergrund des Anwendungshinweises sind ungeklärte Fragestellungen in der Anwendungspraxis aufgrund der fehlenden Umsetzung der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie in Deutschland. Damit ist unverändert von den betroffenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung aufstellen. Der Anwendungshinweis adressiert zwei Fragestellungen, die sich ergeben, wenn die ESRS als Rahmenwerk für die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung angewendet werden (siehe hierzu auch das DRSC Briefing Paper „ESRS als Rahmenwerk für eine nichtfinanzielle Erklärung“ vom Dezember 2024).
Der Anwe...